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Finanzlexikon: staatsverschuldung

staatsverschuldung

Die Staatsverschuldung bezeichnet die Gesamtverbindlichkeiten eines Staates, in Deutschland also die von Bund, Ländern, Kommunen und Sondervermögen.

Begriffe und Zahlenangaben für Deutschland

Laut Angaben des Bundes der Steuerzahler steigt die Gesamtverschuldung der Bundesrepublik um ca. 2300 € pro Sekunde. Die aktuelle Verschuldung (2003) beträgt 1351 Mrd. €, das entspricht 62.7% des Bruttoinlandsproduktes (zum Vergleich: 1960 waren es noch 18.5%) und ca. 16.300 € pro Kopf. Rechnet man zur nominalen Verschuldung noch versteckte Schulden, wie zukünftig anfallende Renten- und Pensionszahlungen, hinzu wird die Schuldenquote wesentlich höher: Hans-Werner Sinn, Präsident des münchener ifo-Instituts, gibt an, dass ein in Deutschland geborenes Kind eine Schuldenlast von 81.000 € trage (Die Zeit, 13.05.04, S. 26).

Daneben wird oft die Nettokreditaufnahme (=Nettoneuverschuldung) angegeben. 2001 lag sie im Bund bei 154 Mrd. €. Seit 1962 kam es in jedem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung des Bundes; nur im Zeitraum von 1950 bis 1961 war in acht Jahren eine Nettotilgung der Bundesschuld möglich.

Entsprechend sind die Zinslasten gewachsen. Die Zinslastquote (Zinsausgaben in % der Gesamtausgaben) lag für den Bund im Jahr 2001 bei 16,2%; in einigen Bundesländern noch deutlich darüber.

Zwischen 1965 und 2002 überstieg die Summe der Zinsausgaben die Summe der Neuverschuldung. Die Neuverschuldung deckte also nicht einmal die Zinsausgaben. Dieses von der Bundesbank als "Teufelskreis einer Schuldendynamik" bezeichnete Problem hat bereits zu einem Schuldenberg geführt, der nicht abgetragen werden kann. Selbst bei einer (unter heutigen Bedingungen unrealistischen) jährlichen Rückzahlung von 13 Milliarden € wäre dies in 100 Jahren nicht möglich. Ein Ausweg könnte die Einführung eines Insolvenzrechtes auch für öffentliche Schuldner sein. (Und was machen dann die Gläubiger der öffentlichen Hand?)

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